Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten
A. Allgemeines
- Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten an Bildmaterial erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsvereinbarungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmateriales, als auch der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte analoge/digitale Bildmaterial nicht genutzt werden.
- Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt bei analogem Bildmaterial nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmateriales innerhalb von drei (3) Werktagen ab Zugang des Bildmateriales beim Besteller und bei digitalem Bildmaterial durch Löschung des sog. Low-Resolution-Materiales und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber Gnoni-Press vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.
- Reklamationen, die bei analogem Bildmaterial den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Zugang des Bildmateriales beim Kunden telefonisch und binnen weiterer drei (3) Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel (auch digitales Bildmaterial betreffend) sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.
- Der Kunde hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materiales ist erst gestattet, nachdem Gnoni-Press der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. Low-Resolution-Material aus der Agentur-Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. Entsprechen die Angaben des Kunden nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Kunden überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist Gnoni-Press von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser AGB.
- Geliefertes analoges/digitales Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Gnoni-Press/oder des Fotografen. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetztes zur Verfügung gestellt.
- Analoges Bildmaterial, an dem der Kunde keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei Überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik E dieser AGB an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen. Analoges Bildmaterial, an dem der Kunde Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Kunde es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Für digitales Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen Bilddaten von ebenfalls 90 Tagen.
- Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben, berechnet. Gnoni-Press bietet dem Kunden auch die Möglichkeit, die Bildauswahl in ihrer Bilddatenbank gegen eine Downloadgebühr zu treffen. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Kunde weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte (s. ergänzende Rubrik B.7). Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder einer Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik E berechnet werden, erwirbt der Kunde weder Eigentum, noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
B. Honorare
- Jede Nutzung unseres Bildmateriales ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern o.ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
- Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Kunden oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet; im übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die Bildhonorare der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing (MFM) in der jeweils gültigen Fassung. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb von zwei (2) Wochen nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an Gnoni-Press zu zahlen.
- Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E.1 dieser AGB
- Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, eine CD-Hülle, eine DVD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Kunde hat Gnoni-Press über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E.1 dieser AGB.
- Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 50 % des jeweiligen Grundhonorars
- Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen Bildmateriales wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet. Kosten für Scanns und Bildübertragungen werden je nach Vereinbarung berechnet. Für aufwendige Recherchen und ggf. Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren zu entrichten; auch diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit erforderlichen Arbeitsaufwandes. Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten hat der Kunde zu tragen; dasselbe gilt für fotografische und reprotechnische Kosten.
- Sobald der Kunde bekundet hat, daß er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist Gnoni-Press berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn er die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.
- Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt werden.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
- Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Kunden.
- Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Foto) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Kunden schadensersatzpflichtig; ferner hat der Kunde in einem solchen Fall Gnoni-Press von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.
- Die Weitergabe des Bildmateriales oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet (s.dazu auch Rubrik B. 4). Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Kunden sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Kunde ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
- Der Kunde ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet und trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes abgebildeter Personen oder des Urheberrechtes des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Kunde etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
- Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtige Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Kunden zu beachten.
- Gnoni-Press behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Kunden/Verwender an bzw. für das überlassende Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
- Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmateriales trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Kunden und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an Gnoni-Press durch beauftragte Dritte des Kunden vorgenommen wird (§278 BGB); bzgl. des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung der Rubrik E.4 dieser AGB i.V.m. dem Anhang zur Rubrik E.
D. Urheberrecht/Belegexemplar
- Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung einen Hinweis auf Gnoni-Press in Verbindung mit dem Namen des Fotografen (Bildquellennachweis) anzubringen und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Der Kunde hat Gnoni-Press von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
- Von jeder Veröffentlichung im Druck ist Gnoni-Press mindestens ein vollständiges Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden.
E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Anhang zu E)
- Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmateriales, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Kunden sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, daß der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
- Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von – ggf. jeweils – 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
- Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmateriales nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig gemäß Anhang zu E. 1. Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmateriales gemäß Anhang zu E 2c. Ebenso werden die Blockierungskosten gemäß Anhang zu E. 1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Kunde Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
- Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gemäß Staffelung im Anhang zu E. 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne daß Gnoni-Press die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.
- .Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines (1) Jahres ab Lieferung unbeschädigt aufgefunden und zurückgegeben, verrechnet Gnoni-Press den Schadenersatzbetrag mit den ihr für den betreffenden Zeitraum zustehenden Blockierungsgebühren.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
- Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich München.
- Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
- Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz)
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Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen Bildmateriales pro Stück und Tag
– bei Color-Dias, Farbvorlagen und –Negativen € 1,50 – bei s/w-Vorlagen € 0,80 -
Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/ Verlust von Color-Dias, Farbvorlagen, Negative (Originalmaterial):
a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt € 150,00 b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt € 250,00 c) Verlust/Zerstörung - Dias bis 6 x 9 € 500,00